Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte, welche mit ihrem Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben (4.050 Euro, entspricht jährlich 48.600 Euro) dürfen sich privat krankenversichern.