Nicht mehr gültige (gelöschte) Bankleitzahlen erkennen sie an dem Hinweis
ungültig!. Solche Bankleitzahlen dürfen Sie für Überweisungen oder Lastschriften nicht mehr verwenden. Sofern uns eine
Nachfolgebankleitzahl bekannt ist, ist diese mit dem Vermerk
Nachfolge-BLZ versehen. Bei Fusionen gibt es oftmals keine Nachfolge-BLZ, da sich die Kontonummern mancher oder aller Kunden im Rahmen einer Fusion ändern können. Deshalb kann hier nicht einfach die neue Bankleitzahl verwendet werden.